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42. Augsburger Hospiz- und Palliativgespräch – Selbstbestimmt (?) leben und sterben: Teil 3

Schwerpunkt III: Was bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 zum §217 StGB Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung für Einrichtungen und Dienste, die sich die Begleitung und Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase zur Aufgabe gemacht haben?
Aus vielfältigen Erfahrungen in Begleitungen ist diesen die Gleichzeitigkeit des Sterben-wollens bzw. Nicht-mehr-leben-könnens auf der einen Seite und dem Wunsch nach Leben trotz begrenzter Zeit und möglicherweise auch großen Leiderlebens auf der anderen Seite bekannt. Wie kann für Organisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung eine ethisch wie fachlich wie rechtlich begründete Position gefunden werden, die eine Brücke baut zwischen der grundsätzlichen Anerkennung des Persönlichkeitsrechts und den Grundhaltungen und Überzeugungen der Hospiz- und Palliativbewegung?
Details zur Veranstaltung
Kosten keine
Anmeldung erforderlich bis 31.10.24
Tagungsstätte
Augustanahaus
Raum Augustanasaal
Im Annahof 4
86150 Augsburg
Foto: AdobeStock / salman2
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