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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht „Haben Sie gut vorgesorgt?“
11. März 2024 | 19:00 - 20:30
€12,00
Jeder kann in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können, sei es aufgrund des Alters oder von Krankheiten. Auch Sie können eines Tages auf Hilfe anderer angewiesen sein.
Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie in guten Zeiten fest, wer Sie später vertreten kann. Selbst Ihr Ehegatte und Ihre eigenen Kinder dürfen Sie ohne Vollmacht nicht vertreten. Haben Sie keinen Bevollmächtigten benannt, wird Ihnen vom Gericht ein Betreuer – eventuell also eine für Sie völlig fremde Person – zugewiesen.
Neben der Vorsorgevollmacht ist auch eine Patientenverfügung von großer Bedeutung, mit der Sie jetzt festlegen, in welchen Situationen der Arzt entsprechend Ihren Anweisungen zu handeln hat.
Der Vortrag informiert Sie, wie Sie sich auf diese Situation vorbereiten können und welche Fehler Sie dabei unbedingt vermeiden sollten.
Anm. über Website
Kurs-Nr.: 103-01
Foto: AdobeStock_Dan-Race
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